| Western Red Cedar | Lärche - Fichte | Eiche - Buche |
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| Merkmale | Güteklasse 1 |
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| Jahrring-Neigung | zulässig:90ş - 30ş zur Schindelbreite |
| Faserabweichung | zulässig: bis 50 mm von einer Parallelen zur Seitenkante im Abstand von 300 mm vom Schindelfuß (Primex-Norm: Die Fasern laufen parallel zu den Seitenkanten). |
| Rechtwinkligkeit am Schindelfuß | Zulässig: Abweichung bis 8% der Breite(Primex-Norm: nur 3 mm, unabhängig von der Schindelbreite) |
| Äste | Unzulässig auf der Vorderseite | zulässig: festverwachsene Äste
(kleinster Ř 20 mm)
Primex-Norm:
nur 10 mm! | unzulässig auf 60% der Schindellänge, vom Schindelfuß gemessen |
| Farbe | zulässig: Farbunterschiede, die auf natürlichen Eigenschaften beruhen. |
| Harzgallen | zulässig, wenn sie nicht durchgehen |
| Insektenfraßstellen | unzulässig |
| Risse | unzulässig |
| Splint | zulässig in geringem Umfang | unzulässig |
| Verformung | zulässig: Grenzabweichung von der Ebene max. 4% aus der Summe von Schindellänge und Schindelbreite(Primex-Norm: max. 10% der Lieferung!) |
Grenzabmaße: a) Länge b) Breite | zulässig: +25 mm bis -6 mm. Bei 10% der Lieferung - 6% der Länge (Primex-Norm: +30mm bis -5 mm für gesamte Menge) zulässig: +-5% vom Nennmaß bei Schindeln gleicher Breite (Primex-Norm: +-1 mm unabhängig von der Nennbreite) |
| Parallelität | zulässig: Grenzabweichung 3% der Länge (Primex-Norm: 3 mm!) |
| Schindelbreite bei Normalschindeln | Normalbreite: 80 mm und mehrBei europ. Holzarten dürfen maximal 10% bis zu 60 mm breit sein. Bei außereurop. Holzarten dürfen max. 20% bis zu 75 mm breit sein. (Primex-Norm: durchschnittliche Breite >= 100 mm!) |
| Selbstauferlegte zusätzliche Vorschriften über Holzqualität, Verpackung und Palettierung finden Sie in derPrimex-Werksnorm! |
| Western Red Cedar | Lärche | Eiche |
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| Merkmale | Güteklasse 1 |
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| Jahrring-Neigung | zulässig:90o- 30ozur Schindelbreite |
| Faserabweichung | zulässig: bis 50 mm von einer Parallelen zur Seitenkante im Abstand von300 mm vom Schindelfuß. (Primex-Norm: Die Fasern laufen parallel zu den Seitenkanten) |
| Rechtwinkligkeit am Schindelfuß | zulässig:Abweichung bis 8 % der Breite (Primex-Norm: 2 mm) |
| Äste | unzulässig | unzulässig: auf 60% der Schindellänge, vom Schindelfuß gemessen.zulässig: festverwachsene Äste auf 40% der Schindellänge, vom Schindelfuß gemessen. | unzulässig |
| Farbe | zulässig:Farbunterschiede, die auf natürlichen Eigenschaften beruhen |
| Harzgallen | zulässig, wenn sie nicht durchgehen |
| Insektenfraßstellen | unzulässig |
| Risse | zulässig, sofern sie die Gebrauchstüchtigkeit nicht beeinträchtigen. |
| Splint | unzulässig. |
Grenzabmaße: a) Länge b) Breite | zulässig: +25 mm bis -6 mm. Bei 10% der Lieferung - 6% der Länge (Primex-Norm: +25 mm bis -5 mm für gesamte Menge) zulässig: +-5% vom Nennmaß bei Schindeln gleicher Breite (Primex-Norm: +-2 mm unabhängig von der Nennbreite) |
| Parallelität | zulässig: Grenzabweichung 3% der Länge(Primex-Norm: nur +- 2 mm!) |
| Schindelbreite bei Normalschindeln | Normalbreite:80 mm und mehr. Bei europ. Holzarten dürfen maximal 10% bis zu 60 mm breit sein. Bei außereurop. Holzarten dürfen max. 20% bis zu 75 mm breit sein. |
| Western Red Cedar | Lärche | Eiche |
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| Merkmale | Güteklasse 2 |
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| Jahrring-Neigung | zulässig, auch liegende Jahrringe |
| Faserabweichung | zulässig |
| Rechtwinkligkeit am Schindelfuß | zulässig: Abweichung bis 8 % der Breite |
| Äste | unzulässig:auf 60 % der Schindellänge, vom Schindelfuß aus gemessen.zulässig:Äste und Astlöcher auf 40 % der Schindellänge wenn sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt | zulässig: festverwachsene Äste auf 60 % der Schindellänge vom Schindelkopf aus gemessen. Äste und Astlöcher auf 40 % der Schindellänge, vom Schindelkopf aus gemessen, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeintträchtigen. |
| Farbe | zulässig:Farbunterschiede, die auf natürlichen Eigenschaften beruhen |
| Harzgallen | zulässig, wenn sie nicht durchgehen |
| Insektenfraßstellen | unzulässig |
| Risse | zulässig, sofern sie die Gebrauchstüchtigkeit nicht beeinträchtigen. |
| Splint | unzulässig. |
Grenzabmaße: a) Länge b) Breite | zulässig: +25 mm bis -6 mm. Bei 10% der Lieferung - 6% der Länge (Primex-Norm: +25 mm bis -5 mm für gesamte Menge) zulässig: +-5% vom Nennmaß bei Schindeln gleicher Breite (Primex-Norm: +-2 mm unabhängig von der Nennbreite) |
| Parallelität | zulässig: Grenzabweichung 3% der Länge(Primex-Norm: nur +- 2 mm!) |
| Schindelbreite bei Normalschindeln | Normalbreite:80 mm und mehr. Bei europ. Holzarten dürfen maximal 10% bis zu 60 mm breit sein. Bei außereurop. Holzarten dürfen max. 20% bis zu 75 mm breit sein. |
| Selbstauferlegte zusätzliche Vorschriften über Holzqualität, Verpackung und Palettierung finden Sie in derOtt-Werksnorm!. |